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2. Abgrenzung zum angloamerikanischen „Audit Comittee“
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Nicht zu verwechseln ist der deutsche Prüfungsausschuss mit dem aus dem angloamerikanischen Rechtsraum stammendem „Audit Comittee“. Bis zum 5.5.2015 enthielt Ziff. 5.3.2 DCGK den Klammerzusatz „Audit Comittee“, da dieser Begriff im deutschen Sprachgebrauch sehr verbreitet war. Die Aufgaben des angloamerikanischen Audit Comittees sind jedoch wesentlich weiter gefasst als die des Prüfungsausschusses deutscher Prägung. Die Entwicklung von Revisionsfunktionen und Risikofrüherkennungsinstrumenten sind im deutschen Recht ausschließlich dem Vorstand als Geschäftsführung zugewiesen. Eine Übertragung dieser Aufgaben auf den Prüfungsausschuss und somit indirekt auf Mitglieder des Aufsichtsrates war mit dem Klammerzusatz nicht gewollt.[40]