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1. Gesetzeswiedergaben
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Seiner Zielsetzung entsprechend, über das geltende Recht der Unternehmensführung und die Kontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen zu informieren, besteht der DCGK etwa zur Hälfte aus der Wiedergabe geltender gesetzlicher Regelungen zur Corporate Governance.[15] Den Schwerpunkt bilden die Vorschriften des Aktiengesetzes. Die Passagen des DCGK, die lediglich geltendes Recht wiedergeben, sind stets an den Worten „ist“, „muss“ oder „hat“ erkennbar. Der DCGK macht dadurch deutlich, dass es sich insofern um zwingendes Recht handelt und eine Abweichung daher nicht zulässig ist.