Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 256

IV. Beweislast

Оглавление

264

Die Eigentumsverhältnisse und auch die Zurechnungstatbestände des § 34 Abs. 1 WpHG lassen sich in der Regel anhand von Dokumenten nachprüfen. Hierzu dient insbesondere auch die Nachweispflicht des Meldepflichtigen aus § 42 WpHG. Außerdem gelten in Verdachtsfällen weitreichende Ermittlungsbefugnisse der BaFin.[441]

265

Nachweisschwierigkeiten ergeben sich in der Praxis häufig in Fällen des Verstoßes gegen die Mitteilungspflichten wegen abgestimmten Verhaltens i.S.v. § 34 Abs. 2 WpHG. In solchen Fällen können die Beteiligten nur dann mit einem Bußgeld belegt werden, wenn ihnen ein abgestimmtes Verhalten nachgewiesen wird.[442] Gleiches gilt, wenn die abstimmenden Beteiligten nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden oder ihnen die Dividende nicht ausbezahlt werden soll.[443] In der Praxis ist der Nachweis eines abgestimmten Verhaltens insbesondere dann, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten bestehen, häufig schwierig. Beweiserleichterungen, Vermutungsregelungen und ähnliches gelten nicht. Daher kann nur eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles i.S. eines Indizienbeweises herangezogen werden.[444] Anhaltspunkte sind:

gemeinsame Treffen,
gemeinsames Büro,
Austausch und anschließendes Löschen von E-Mails,
Zahl der ausgewechselten Aufsichtsratsmitglieder.[445]

Kapitalmarkt Compliance

Подняться наверх