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1. Insiderverstöße
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Das Insiderrecht, welches das Verbot von Insidergeschäften nach Art. 14 MAR, die Verpflichtung zur Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR und die Verpflichtung zur Mitteilung von Directors' Dealings nach Art. 19 MAR umfasst, auf der einen Seite sowie die Beteiligungstransparenz nach §§ 33 ff. WpHG andererseits sind rechtlich getrennte Regelungskomplexe. Entsprechend kann ein Verstoß gegen die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten aus §§ 33 ff. WpHG zwar nicht als solcher, der zugrunde liegende Sachverhalt aber gleichzeitig einen Verstoß gegen insiderrechtliche Vorschriften, insbesondere:
– | das Verbot des Insiderhandels, |
– | die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität und |
– | die Pflicht zur Mitteilungsveröffentlichung von Directors' Dealings |
darstellen.