Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 310
B. Verhältnis zur Ad-hoc-Publizität
Оглавление11
In der Praxis ergänzen sich Ad-hoc-Publizität und Regelpublizität.[7] Handelt es sich bei in der Finanzberichtserstattung dargestellten Geschäftsvorfällen um Insiderinformationen,[8] lösen diese daher schon vor der Veröffentlichung im Rahmen der Regelpublizität grundsätzlich die Ad-hoc-Publizitätspflicht aus.[9] Gegebenenfalls kann aber, wenn die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR vorliegen, bei Abwägung der Emittenteninteressen mit denen des Kapitalmarktes die Ad-hoc-Veröffentlichung bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben werden, in dem nach dem Finanzkalender des Emittenten die Regelberichterstattung vorgesehen ist.[10]
2. Teil Emittenten-Compliance › 7. Kapitel Regelpublizität › C. Jahresfinanzbericht