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bb) Hinweisbekanntmachung
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Darüber hinaus muss jedes betroffene Unternehmen spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres und vor dem Zeitpunkt, zu dem die erforderlichen Rechnungslegungsunterlagen erstmals der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, eine Bekanntmachung (sog. Hinweisbekanntmachung) darüber veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die relevanten Rechnungsunterlagen zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich sind.[46]
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Anzugeben ist der genaue Pfad zum Finanzbericht.[47] Der Hinweis auf eine Internetseite, insbesondere ein Link auf die Investor Relations-Seite des Unternehmens, von der eine weitere Suche notwendig ist, genügt grundsätzlich nicht, soweit der angegebene Pfad nicht auf eine Seite führt, von der aus der Anleger ohne weitere Suche durch einen einzigen weiteren „Klick“ den jeweiligen Bericht auswählen bzw. finden kann.[48]
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Die Einzelheiten der Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung richten sich nach § 18 i.V.m. § 3a und b WpAV (bis zum 3.1.2018: § 22 i.V.m. § 3a und b WpAIV).
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Danach ist die Bekanntmachung zur Veröffentlichung den Medien zuzuleiten, einschließlich solchen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie diese in der gesamten EU und in den übrigen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR verbreiten (sog. „Medienbündel“). Das Unternehmen hat insoweit unterschiedliche Medienarten zu nutzen, um zu gewährleisten, dass die Informationen europaweit schnell und aktiv verbreitet werden können. [49] Die Zahl der Medienarten und die Zahl der Medien einer Medienart bestimmen sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls, wobei als Kriterien an die Aktionärsstruktur des Unternehmens sowie die Zahl und den Ort seiner Börsenzulassungen angeknüpft werden kann.[50]
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Die Vorschrift des § 3a WpAV (bis zum 3.1.2018: WpAIV) enthält eine Reihe detaillierter Vorgaben, die bei der Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung zusätzlich zu beachten sind.[51] In der Praxis übernimmt die Veröffentlichung daher in der Regel ein entsprechender Dienstleister. Dies entbindet das betroffene Unternehmen allerdings nicht von der Verantwortlichkeit für die Erfüllung seiner Veröffentlichungspflicht.[52]
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Die Sprache der Hinweisbekanntmachung richtet sich nach § 3b WpAV (bis zum 3.1.2018: WpAIV). Hier gelten die Ausführungen zum Jahresfinanzbericht entsprechend.[53]
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Das Unternehmen muss auf Anforderung sechs Jahre in der Lage sein, der BaFin die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben sowie bestimmte andere wesentliche Umstände der Veröffentlichung mitzuteilen.[54]