Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 375
(1) Prüfung vor Sondierung
Оглавление40
Zunächst muss der Emittent bzw. der tatsächlich Offenlegende bereits vor der Sondierung beurteilen, ob es im Rahmen der Sondierung voraussichtlich zur Weitergabe von Insiderinformationen kommen wird. Die gewonnenen Erkenntnisse sowie die dazu führenden Erwägungen sind schriftlich/elektronisch zu dokumentieren und bei Bedarf an die BaFin zu übermitteln, Art. 11 Abs. 3 MAR. Wenn bei dieser Prüfung die Insiderqualität einzelner Informationen bejaht wird, muss parallel immer ein Beschluss des Vorstandes des Emittenten gefasst werden, durch den die Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 Abs. 4 MAR aufgeschoben wird. Andernfalls müsste die Insiderinformation publiziert werden. Es ist zu empfehlen, dass sich ein Dienstleister, der für den Emittenten die Marktsondierung durchführen soll (z.B. Bank, etc.) vom Emittenten bestätigen lässt, ob Insiderinformationen vorliegen und ob für diese die Publizitätspflicht aktuell aufgeschoben ist.
41
Anschließend muss ein konkretes Verfahren gem. Art. 2 der Marktsondierungsverordnung 2016/960 festgelegt werden, in dem die konkreten Modalitäten für die Informationsweitergabe fixiert sind. Dies ist für jede Transaktion konkret und neu zu bestimmen, allerdings empfiehlt es sich, eine Standarddokumentation zu erstellen und diese auf den Einzelfall anzupassen. Es ist festzulegen, auf welche Art und Weise die Kontaktaufnahme zur Marktgegenseite erfolgen soll. Dem Offenlegenden steht es in diesem Zusammenhang frei, auf welchem Kommunikationsweg die Kontaktaufnahme erfolgt.
42
Zudem muss der Offenlegende einen Standarddatensatz von Informationen festlegen, der an alle Investoren übermittelt werden soll. Die Zusammensetzung im Einzelnen ist in Art. 3 Abs. 3 und 4 VO 2016/960 (EU) vorgeschriebenen. Dieser unterscheidet sich danach, ob es sich bei der Weitergabe der Informationen um Insiderinformationen handelt oder nicht. Der Standarddatensatz muss in der angegebenen Reihenfolge enthalten:
Insiderinformation | Keine Insiderinformation | |
---|---|---|
eine Erklärung, dass Kommunikation zur Marktsondierung erfolgt; | ja | ja |
bei Aufzeichnung der Marktsondierung eine Erklärung, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, sowie die Zustimmung des Investors zu dieser Aufzeichnung; | ja | ja |
eine an den Gesprächspartner gerichtete Bitte um Bestätigung, dass mit derjenigen Person kommuniziert wird, die vom Investor mit dem Empfang der Marktsondierung betraut wurde und die Antwort darauf; | ja | ja |
eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die kontaktierte Person bei Zustimmung zum Erhalt der Marktsondierung Informationen erhalten wird, die der Offenlegende als Insiderinformationen betrachtet, und einen Verweis auf die Verpflichtung des Investors, die Einordnung als Insiderinformation selbstständig prüfen zu müssen; | ja | ja |
nach Möglichkeit eine Einschätzung dazu, wann Informationen ihre Eigenschaft als Insiderinformationen verlieren, die Faktoren, die möglicherweise diese Einschätzung verändern, und in jedem Fall Informationen zur Art und Weise, in der die Person, die die Marktsondierung erhält, über Veränderungen bei der Einschätzung in Kenntnis gesetzt wird; | ja | nein |
eine Erklärung zur Unterrichtung der Person, die die Marktsondierung erhält, darüber, dass sie dem Verbot des Erwerbs oder der Veräußerung der betreffenden Finanzinstrumente unter Nutzung von Insiderinformationen einschließlich des Verbots der Stornierung oder Änderung eines Auftrages sowie des Versuchs sowie der Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegt; | ja | nein |
Bitte um Zustimmung der Person, die die Marktsondierung erhält, dass sie Insiderinformationen erhält und die Antwort darauf; | ja | ja |
im Falle der Erteilung der erbetenen Zustimmung die Informationen, die für die Zwecke der Marktsondierung offengelegt werden, unter Verweis darauf, welche Informationen vom Offenlegenden als Insiderinformationen betrachtet werden, | ja | nein |
wenn Zustimmung erteilt wird, Informationen, die für Zwecke der Marktsondierung offengelegt werden. | nein | ja |
43
Zudem ist eine Liste der Investoren zu erstellen, die Informationen im Rahmen der Sondierung erhalten.