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bb) Zukunftsgerichtete Informationen bei Privatplatzierungen
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Werden die Aktien des Emittenten nicht öffentlich angeboten, liegt also eine Privatplatzierung, wie vorstehend[37] beschrieben, vor, sind im Rahmen der Kommunikation strikte Regelungen zu beachten. Alle öffentlichen Äußerungen, die den Charakter eines Angebots haben, können/müssen unterbleiben. Anders als im Rahmen eines prospektpflichtigen öffentlichen Angebots wären Angaben zu zukunftsgerichteten Informationen jedoch ohne unmittelbare Konsequenz möglich. Zu bedenken sind hierbei nur die allgemeinen Grundsätze, wonach etwa vorsätzlich irreführende Veröffentlichungen über die Aussichten des Unternehmens Marktmanipulationen sein können.[38]