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2.Die Aufenthaltsverordnung

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15Ergänzt wird das AufenthG durch die Aufenthaltsverordnung (AufenthV)1. Die Aufenthaltsverordnung konkretisiert die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet, zur Passpflicht und zum Erfordernis eines Aufenthaltstitels, zur Datenverarbeitung, den Ordnungswidrigkeiten und dem Verfahren der Erteilung von Visa. Der Aufbau der AufenthV folgt dabei weitgehend dem Aufbau des AufenthG, um eine rasche Orientierung zu ermöglichen. Ferner regelt die Verordnung die Erhebung von Gebühren sowie die Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften).

Asyl- und Ausländerrecht

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