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Vorwort

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Das Ausländer- und Asylrecht ist seit Erscheinen der letzten Auflage erneut in einem relativ kurzen Zeitraum durch eine bisher unerreichte Fülle von Gesetzen geändert worden. Das unter Juristen bekannte Wort: Ein Federstrich des Gesetzgebers und mühevoll erarbeitete Bücher werden zur Makulatur, hat sich wieder einmal für das Ausländerrecht bewahrheitet. Ein Ende scheint mangels eines dauerhaft tragfähigen und mit einer (mangelnden) europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik in Einklang stehenden Konzepts der regulären Aufnahme von Ausländern und humanitären Aufnahme Geflüchteter ins Bundesgebiet kaum absehbar.

Teile des geltenden Aufenthalts- und Beschäftigungsrechts und des Rechts der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Geduldeten sind modifiziert. Das Lehrbuch stellt das gesamte Ausländer- und Asylrecht auf dem Stand Herbst 2020 in kompakter Form dar. Berücksichtigt sind die zahlreichen Änderungen, die als Folge der Flüchtlingskrise des Jahres 2015/2016 im Aufenthaltsrecht, Asylverfahrensrecht und Integrationsrecht bis Ende 2019 beschlossen worden sind. Im Zentrum des Aufenthaltsrechts stehen die gesetzlichen Maßnahmen zur Einschränkung illegaler Zuwanderung und die Neuregelung des Rechts der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, insbes. durch das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom April 2019. Ein zweiter großer Bereich betrifft die Erleichterung der Zuwanderung fachlich qualifizierter Ausländer durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom August 2019 und den Zugang von geduldeten Ausländern zur Ausbildung und zum Arbeitsmarkt durch das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung vom Juli 2019. Zahlreiche weitere gesetzliche Änderungen betreffen die Datenerfassung und den Datenaustausch und die gesetzliche Neuregelung ergänzenden Normen der Aufenthaltsverordnung und der Beschäftigungsverordnung, die mehrfach im Jahr 2020 aktualisiert worden ist.

Berücksichtigt sind ferner nach weitgehender Fertigstellung des Manuskripts im Mai 2020 die Änderungen des EU-Freizügigkeitsrechts durch das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht v. 12.11.2020 (BGBl. I S. 2416), einschließlich der Sonderregeln für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige und die Einfügung ­einer neuen Vorschrift § 62c in das Aufenthaltsgesetz über die Ergänzende Vorbereitungshaft für Asylsuchende durch das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes v. 3.12.2020 (BGBl. I S. 2657).

Wie bisher wird der Versuch gemacht, die z. T. hochkomplexen Neuregelungen, die nicht immer mit der vorhandenen gesetzlichen Regelung ausreichend abgestimmt sind, einigermaßen verständlich darzulegen, wobei der Vorrangigkeit der juristisch korrekten Darstellung des Inhalts der Bestimmungen vor Vereinfachung eingeräumt wird. Dabei erweist sich, wie auch in der Vorauflage, dass das Ausländerrecht auch jenseits des EU-Freizügigkeitsrechts stark durch das häufig hyperkomplexe Europa- und das Völkerrecht beeinflusst wird. Ausländerrecht ist nicht nur das geschriebene nationale Recht, sondern auch Unionsrecht, Völkerrecht und internationale Rechtsprechung. Der Vereinfachung sind daher Grenzen gesetzt. Fallbeispiele sollen das Verständnis und die Anwendung dieser komplizierten Rechtslage erleichtern.

Konstanz, im Dezember 2020

Kay Hailbronner

Asyl- und Ausländerrecht

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