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Vorwort
ОглавлениеDieses Lehrbuch zum Insolvenzrecht soll eine Lücke in der Studienliteratur schließen, indem es den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Rechnung trägt, die eine stärkere Berücksichtigung der rechtsprechenden und beratenden Praxis in Studium und Prüfung verlangen. Das praktische Verständnis des Insolvenzrechts erschließt sich meines Erachtens am besten anhand des chronologischen Ablaufs eines Insolvenzverfahrens. Der Leser lernt auf diese Weise sowohl die Vielfalt der dabei auftretenden praktischen und rechtlichen Probleme als auch die einschlägige Rechtsprechung kennen. Das Insolvenzrecht erweist sich dabei als rechtliche Querschnittsmaterie, die von einer wirtschaftlich geprägten eigenständigen Haftungsordnung zusammengehalten wird.
Zielgruppe dieses Lehrbuchs sind vorrangig die Studierenden der einschlägigen Schwerpunktbereiche. Aber auch interessierte Rechtsreferendare, Richter und Rechtsanwälte können sich damit in das Insolvenzrecht einarbeiten. Getreu der Konzeption der Reihe „Schwerpunktbereich“ wird das Rechtsgebiet systematisch, komprimiert und fallorientiert dargestellt; weiterführende Fußnotenverweise sind fokussiert und vorrangig auf Werke ausgerichtet, die in den Universitätsbibliotheken und -datenbanken leicht zugänglich sind.
Das Gerüst sowie die Fortschreibung dieses Lehrbuches basieren auf meinen Vorlesungen zum Insolvenzrecht, die ich seit dem Jahr 2000 an den Universitäten Heidelberg und Passau gehalten habe. Aufgrund meiner parallelen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter konnte ich zudem die – zur Erfassung des vielschichtigen Spektrums des Insolvenzrechts unerlässlichen – Einblicke in die Praxis einbringen. Der Leser wird daher in diesem Lehrbuch sowohl die wissenschaftliche als auch die praktische Seite des Insolvenzrechts kennenlernen.
Das Insolvenzrecht steht weiterhin im Fokus tiefgreifender Reformbestrebungen. Im Jahre 2017 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und dem Anfechtungsgesetz in Kraft getreten, in 2018 das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen. Auf europäischer Ebene gilt seit 2017 eine Neufassung der EuInsVO in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates am 25. Juni 2015. Aus der Rechtsprechung ist neben einer nicht nachlassenden Flut an Entscheidungen des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Anfechtungsrecht vor allem die Entscheidung des II. Zivilsenats vom 19.12.2017 hervorzuheben, mit der die Prüfung der Zahlungs(un)fähigkeit eine neue Prägung bekommen hat. Eine Verkürzung der Entschuldungfrist für Unternehmer auf maximal drei Jahre schreibt die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Restrukturierung und Insolvenz vor; die Richtlinie ist bis zum 17. Juli 2021 umzusetzen. Nach einer Pressemitteilung vom 7. November 2019 will sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz dafür einsetzen, dass die Dreijahresfrist für alle natürlichen Personen gelten wird, also auch für Verbraucher.
Es ist mir ein Anliegen, diese Schrift meinem hochverehrten akademischen Lehrer zu widmen, Herrn Professor Dr. Hans-Joachim Musielak, der am 28. Dezember 2019 sein 86. Lebensjahr vollendet hat.
Passau, im Februar 2020
Klaus Reischl