Читать книгу Arztstrafrecht in der Praxis - Klaus Ulsenheimer - Страница 73
5. Die typischen Fehlerquellen: Behandlungsfehler, Organisationsfehler, Aufklärungsfehler
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Innerhalb der ärztlichen Sorgfaltspflichtverstöße lassen sich drei typische Fehlerquellen unterscheiden. Diese liegen einmal bei der eigentlichen Krankenbehandlung selbst, also bei der Voruntersuchung, Anamnese, Diagnose, Indikationsstellung, Medikation, Wahl und Durchführung des ärztlichen Eingriffs sowie den postoperativen Maßnahmen. Eine zweite Fehlerquelle betrifft die Patientenaufklärung in ihren verschiedenen Ausformungen. Die dritte Fehlerquelle schließlich ist die Organisation des Behandlungsablaufs, d.h. die Regelung der personellen und sachlichen (strukturellen) Voraussetzungen für die Betreuung des Patienten, insbesondere im arbeitsteiligen Zusammenwirken mehrerer Ärzte oder von Ärzten mit nichtärztlichem Hilfspersonal.
Die aus diesen Risikobereichen resultierenden Sorgfaltspflichtverstöße sind in einer groben Einteilung
1. | Behandlungsfehler im engeren Sinne; |
2. | Organisationsfehler (z.B. Koordinations-, Kommunikationsmängel, Delegations-, Überwachungs-, Instruktions-, Informationsfehler, personelle Unterbesetzung, Einsatz übermüdeter Ärzte, mangelhafte Geräteausstattung, fehlende Vorsorge gegen Infektionsgefahren, mangelnde Schutzmaßnahmen gegen selbstschädigende Handlungen der Patienten).[356] Letztere lassen sich auch als Behandlungsfehler im weiteren Sinne einordnen, da z.B. Koordinationsdefizite oder mangelnde Überwachung infolge fehlerhafter Delegation bzw. Personalknappheit unmittelbar auf die Krankenbehandlung selbst durchschlagen; |
3. | Aufklärungsfehler. |