Читать книгу Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 147
3. Die Anspruchsvoraussetzungen
ОглавлениеDer Herausgabeanspruch aus § 1007 I hat drei Voraussetzungen:
- | früheren Besitz des Anspruchstellers, |
- | jetzigen Besitz des Anspruchsgegners und |
- | bösen Glauben des Anspruchsgegners beim Besitzerwerb. |
Bösgläubig ist ein Besitzer dann, wenn er kein Recht zum Besitz hat und dies beim Erwerb des Besitzes weiß oder grob fahrlässig nicht weiß[130].
Der Herausgabeanspruch aus § 1007 II setzt voraus: Die bewegliche Sache ist dem Anspruchsteller abhanden gekommen, also unfreiwillig aus dem Besitz gefallen und befindet sich jetzt im Besitz des Anspruchsgegners. Bösgläubig muss dieser nicht sein, der unfreiwillige Besitzverlust des Anspruchstellers genügt.