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2. Die gesetzliche Regel und ihre Ausnahmen

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Die Rechtsprechung formuliert vorsichtiger und meint, dass die §§ 987 ff. „grundsätzlich“ nur für den unberechtigten Besitzer gelten[3], Ausnahmen aber nicht völlig auszuschließen seien[4]. Die Frage lautet: Wann sind die §§ 987 ff. systemwidrig auch auf den berechtigten Besitzer anwendbar (RN 153-155)?

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen

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