Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 271

2.3 Die Abwendungsbefugnis des Beschenkten

Оглавление

Der Beschenkte darf nach § 528 I 2 die Herausgabe des Geschenks durch Zahlung des erforderlichen Unterhalts abwenden, und nach § 528 I 3 sind die §§ 760, 1613, 1615 auf die Verpflichtung des Beschenkten entsprechend anwendbar[51].

Schuldet der Beschenkte, etwa nach einer Grundstücksschenkung, gemäß § 818 II von Anfang an nur Wertersatz in Geld, kann ihm § 528 I 2 nicht helfen, aber er darf sich durch Rückgabe des ganzen Geschenks von seiner Zahlungspflicht befreien[52].

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen

Подняться наверх