Читать книгу Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG - Lisa Maria Völkerding - Страница 45

(aa) Die Ehe als „res sacra“

Оглавление

„Das christliche Eheverständnis geht von der Schöpfung aus“256, denn nach dem biblischen Schöpfungsbericht ist die Ehe selbst gottgemacht. Der göttliche Schöpfer hat hiernach bestimmt, dass der Mensch die Gemeinschaft aus Mann und Frau bildet und „ein Leib“ werde (Gen. 2,24), denn es sei „nicht gut, dass der Mensch allein ist“ (Gen. 2,18).

Gem. c. 1055 § 1 CIC liegt der Zweck der Ehe aufgrund ihrer natürlichen Eigenart in dem Wohl der Ehegatten, der Zeugung der Nachkommenschaft sowie deren Erziehung. Der Umstand, dass die Ehe im Besonderen der Weitergabe von Leben dient, bewirkt ihre Ungültigkeit, wenn sie von vornherein bewusst nicht auf die Zeugung von Nachkommen ausgerichtet ist.257 Gem. c. 1055 § 1 CIC ist die Ehe unter Getauften stets zugleich ein Sakrament, da sie nach der katholischen Glaubenslehre die Teilnahme an dem Geheimnis der Einheit zwischen Christus und Kirche bewirkt.258

Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

Подняться наверх