Читать книгу Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG - Lisa Maria Völkerding - Страница 63

2. Die Stern-Entscheidung des BVerfG a) Hintergrund

Оглавление

Anlass für die erstmalige Befassung des BVerfG mit der Frage der Prüfungskompetenz von Arbeitsgerichten bei Kündigungen wegen Verstößen gegen kirchliche Loyalitätsobliegenheiten war u.a.328 ein Aufruf von 58 Personen, darunter mehrheitlich Ärzte, im Oktober 1979 in der Rubrik Leserbriefe der Wochenzeitschrift „Stern“. Unter dem Titel „Ärzte gegen Ärztefunktionäre“ argumentierte ein in einem katholischen Klinikum in Essen beschäftigter Assistenzarzt unter Angabe von Namen und Beschäftigungsort für die Abtreibungsmöglichkeit unfreiwillig schwanger gewordener Frauen und für die von der katholischen Kirche abgelehnte Regelung des § 218 StGB.329 Hieraufhin sprach ihm die Trägerin des Krankenhauses zunächst unter Berufung auf den § 16 Abs. 1 der AVR Caritas eine ordentliche Kündigung aus.330 Derselbe Arzt gab etwa einen Monat nach Ausspruch der Kündigung ein Fernsehinterview im Dritten Fernsehprogramm des WDR, in dem er seine im „Stern“-Magazin veröffentlichten Ansichten bekräftigte.331 Daraufhin wurde ihm noch einmal außerordentlich und hilfsweise ordentlich eine Kündigung ausgesprochen.332 Über alle drei Instanzen klagte der Assistenzarzt erfolgreich auf Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen.

Das BAG befand die vorinstanzliche Interessenabwägung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sowie § 626 Abs. 1 BGB für beanstandungsfrei, da das LAG insbesondere berücksichtigt habe, dass der Leserbrief nicht unmittelbar gegen das den Kläger beschäftigende Krankenhaus adressiert gewesen sei, sondern an den Gesetzgeber.333 Auch seien die Äußerungen im Fernsehinterview maßvoll gehalten und im Kontext der ausgesprochenen Kündigung nachvollziehbar gewesen.334

Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

Подняться наверх