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IV. Entwicklung nach Beginn des Zweiten Weltkrieges
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Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges im September 1939 markierte zugleich den Beginn einer Vielzahl von strafverfahrensrechtlichen Änderungen, die in ihrer Gesamtheit ein neues „Kriegsstrafprozessrecht“ schufen.[171] Die Normsetzung erfolgte hauptsächlich in Form von mehreren sog. Vereinfachungsverordnungen, die teilweise auf den Vorarbeiten zur Gesamtreform des Strafverfahrensrechts beruhten, wie z.B. die Abschaffung des Eröffnungsbeschlusses und des Klageerzwingungsverfahrens, und damit nicht nur für die Kriegszeit gedacht waren.[172]