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2. Grenzüberschreitende Informationen

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In der Wirtschaft ist die Globalisierung ein allgegenwärtiges Stichwort. Deutsche Unternehmen verfolgen immer stärker Interessen im Ausland. Ausländische Unternehmen engagieren sich in stetig steigendem Umfang im Inland. Beides macht Informationen aus dem Ausland notwendig, um zu einer zutreffenden Besteuerung zu kommen. Lange Zeit hinkten die Verwaltungen hinterher, wenn es um Ermittlungen im Ausland ging. Bis heute haben diese den Anschein des außergewöhnlichen, der jedoch angesichts ihrer Häufigkeit nicht mehr gerechtfertigt ist. In den letzten zehn Jahren fand geradezu eine Explosion der Ermittlungsmöglichkeiten im Ausland statt und das trotz immer noch spürbarer Hindernisse im Verwaltungsapparat (insbesondere zeitraubender Amtswege, Genehmigungsvorbehalten und -prozeduren). Informationen aus dem Ausland können im Wege der Amtshilfe oder Rechtshilfe beschafft werden. Unter Amtshilfe versteht man die Informationsbeschaffung durch die Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Verwaltungswege, während Rechtshilfe dasselbe im Steuerstrafverfahren bedeutet, allerdings auf justiziellem oder polizeilichem Weg. Verschiedentlich gibt es Überschneidungen wie etwa bei den TIEA, nach denen Informationen sowohl für das Besteuerungs- wie das Strafverfahren übermittelt werden können.

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Insgesamt ist das Gebiet durch die Vielzahl der Möglichkeiten ein ausgesprochenes Spezialgebiet geworden, das an dieser Stelle nur im groben Überblick dargestellt werden kann.

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