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a) Internationale Amtshilfe

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Im steuerlichen Bereich kommt insbesondere die Amtshilfe zur Informationsgewinnung aus dem Ausland in Betracht, die verschiedene Möglichkeiten kennt:

zwischenstaatliche Amtshilfe durch Informationsaustausch, innerhalb und außerhalb der EU;
Informationsaustausch auf Grund bilateraler Abkommen (TIEA), abgeschlossen mit den sog. Oasenstaaten;
Informationsaustausch auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen, auch als sog. Gruppenanfragen;
Auskunftsverkehr im vertragslosen Bereich, in dem Auskunft gegeben werden kann, aber mangels Vertrag nicht gegeben werden muss (funktioniert idR. trotzdem sehr gut).
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