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2. Minderjährige
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Minderjährige, dh Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind entweder geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig.
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Minderjährige, dh Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind entweder geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig.