Читать книгу Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn - Страница 72

IV. Maßnahmen der Gerichte und des Richters

Оглавление

116

Die „klassische“ Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsurteile ist der in der Praxis mit Abstand am häufigsten erhobene Rechtsbehelf;[58] Jestaedt[59] spricht in der Konsequenz mit Recht vom „Urteilsverfassungsbeschwerdegericht“. Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen jedoch nicht zu einer Überprüfung in vollem Umfang, sondern nur zur begrenzten Nachprüfung auf spezifisch-verfassungsrechtliche Verstöße. Das kann man – vor allem angesichts des oft unrealistisch hoffnungsvollen Erwartungshorizonts des Mandanten auch ihm gegenüber – gar nicht oft genug betonen. Dass die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall möglicherweise Fehler enthalten, bedeutet also nicht schon für sich gesehen auch eine Grundrechtsverletzung.[60]

117

Hinweis

Soweit der Beschwerdeführer sich sowohl durch eine Maßnahme im Rahmen des Ermittlungsverfahrens als auch dessen (mehrfache) Bestätigung im anschließenden gerichtlichen Verfahren belastet sieht, hat er grds. alle Entscheidungen der Kette zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen. Zudem genügt er auch nur so dem Bezeichnungserfordernis des § 92 BVerfGG.[61]

Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen

Подняться наверх