Читать книгу Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn - Страница 75
b) Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte
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Zur öffentlichen Gewalt gehören aber die Verfassungsgerichte der Länder. Ihre Entscheidungen können mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden.[65]