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d) Anfechtung wegen mehrerer Punkte
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Wird eine Durchsuchung aufgrund unterschiedlicher Punkte beanstandet, für die einerseits die Beschwerde und andererseits der Antrag auf gerichtliche Entscheidung statthaft sind, so ist der Antrag insgesamt bei dem, in der Regel, Ermittlungsrichter, zu stellen. Dieser muss dann gegebenenfalls getrennt einen Nichtabhilfebeschluss erlassen und in der Sache selbst entscheiden.[175] Gegebenenfalls muss das Beschwerdegericht dann nur über den Punkt entscheiden, hinsichtlich dessen die Beschwerde zulässig war.