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2. Checkliste: Rechtmäßigkeit der richterlichen Beschlagnahmeanordnung
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Checkliste: Rechtmäßigkeit der richterlichen Beschlagnahmeanordnung
– | Zuständigkeit des Gerichts (§ 20 StPO beachten!) |
– | Wann wurde der Beschluss erlassen? Spätestens ein halbes Jahr nach Erlass darf der Beschluss nicht mehr vollstreckt werden. |
– | Wurde ein Antrag gestellt (im Ermittlungsverfahren)? |
– | Wird der Beschuldigte genannt und die Straftat konkretisiert? |
– | Besteht ein Anfangsverdacht, d.h. beruht der Tatverdacht auf konkreten Tatsachen und nicht nur auf Vermutungen? |
– | Werden die zu beschlagnahmenden Gegenstände konkret genug beschrieben? |
– | Ist erkennbar, zu welchem Zweck die Beschlagnahme erfolgt? |
– | Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt? |
Kapitel 2 Verteidigung im Ermittlungsverfahren › D. Durchsuchung und Beschlagnahme › VI. Beschlagnahmeverbote