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3. Muster: Beschwerde gegen richterliche Beschlagnahme
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Muster 41 Beschwerde gegen richterliche Beschlagnahme
An das …gericht
– Ermittlungsrichter –
Adresse …
Az.: …
In dem Ermittlungsverfahren gegen
…
wegen …
wird gegen die in dem dortigen Beschluss angeordnete Beschlagnahme des bei dem Steuerberater … meines Mandanten Buchungsunterlagen des Unternehmens meines Mandanten für das Jahr … das Rechtsmittel der Beschwerde gem. § 304 StPO erhoben.
Es wird beantragt,
der Beschwerde abzuhelfen und die Herausgabe der beschlagnahmten Unterlagen anzuordnen.
Die Beschwerde ist zulässig.
Die Sicherstellung dauert an, so dass unproblematisch noch ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist. Da mein Mandant Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens ist, ist er auch durch die Beschlagnahme beschwert.
Der Jahresabschluss hätte in den Räumen des Steuerberaters nicht beschlagnahmt werden dürfen, da dem ein Beschlagnahmeverbot entgegenstand (§ 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Zutreffend ist, dass Geschäftsunterlagen und Buchungsbelege dann nicht der Beschlagnahmefreiheit unterliegen, wenn der Steuerberater ausschließlich damit betraut ist, die Buchhaltung zu führen, da diese Tätigkeit nicht zum eigentlichen Berufsbild eines Steuerberaters gehört (BVerfG NJW 1981, 33). Dies mag hier jedoch letztlich dahingestellt bleiben. Vorliegend war der Steuerberater nicht nur damit beauftragt, die Buchhaltung zu führen, sondern ihm oblag es darüber hinaus auch, einen Jahrsabschluss zu erstellen, wofür er die Buchungsbelege benötigte. In diesem Fall unterliegen die Unterlagen einem Beschlagnahmeverbot (LG Hildesheim wistra 1988, 327; KK-Nack, § 97 Rn 16; Meyer-Goßner/Schmitt, § 97 Rn 40 m.w.N.). Allein die Aufbewahrungspflicht aus § 257 HGB kann eine Beschlagnahmefreiheit nicht begründen, da diese nicht zugunsten der Strafverfolgungsbehörden besteht.
Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, bitte ich, die Akte unverzüglich dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen, wo ich bereits jetzt beantrage,
den Beschluss des …gerichts … vom … aufzuheben und die Herausgabe der darin bezeichneten Unterlagen anzuordnen.
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Kapitel 2 Verteidigung im Ermittlungsverfahren › D. Durchsuchung und Beschlagnahme › VII. Hinweise bei Durchsuchungen von Unternehmen