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aa) Rechtsuchende

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Im Vordergrund steht der Schutz der Belange der Rechtsuchenden. Sie sollen davor bewahrt werden, von Personen außergerichtlich rechtlich beraten zu werden, die nicht über die erforderliche Sachkunde zur ordnungsgemäßen Erledigung der Rechtssache verfügen.[20] Es soll verhindert werden, dasssie durch unqualifizierte Rechtsdienstleistungen Rechtsnachteile erleiden oder Rechtspositionen verlieren.

Rechtsdienstleistungsgesetz

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