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IX. Der Fall Polen: Missachtung von Bestellungsregeln als erster Schritt der Demontage eines Gerichts

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Zum Abschluss soll gleichsam als Fallstudie die im Herbst 2015 beginnende Verfassungskrise geschildert werden, an deren Beginn eine Auseinandersetzung um die Wahl einiger Richter des polnischen Verfassungsgerichts im Herbst 2015 stand. Ausgangspunkt für die Verfassungskrise rund um das Verfassungsgericht waren die Parlamentswahlen am 25. Oktober 2015: Die PiS erreichte bei einer Wahlbeteiligung von knapp über 50 % mit 37,6 % der gültigen Stimmen die Mehrheit der Sitze im Sejm, der ersten Kammer des polnischen Parlaments, nämlich 235 der insgesamt 460 Sitze. Dass es sich dabei um ein knappes Ergebnis handelte, zeigte sich z.B. darin, dass ein Bündnis von sechs linken Parteien,[157] die für politische Bündnisse geltende 8 %-Hürde um nur 0,45 % verfehlte. Das Wahlergebnis alleine kann jedoch die nachfolgenden Ereignisse nicht hinreichend erklären. Die Wurzeln der Krise liegen tiefer und zwar in der Geschichte des postkommunistischen Polens mit einer zersplitterten Parteienlandschaft, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann.[158]

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