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b) Präventive und repressive Normenkontrolle

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Ein in der Literatur häufig benutztes Unterscheidungskriterium bezieht sich auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle. Prüft das Verfassungsgericht die gesetzlichen Bestimmungen bereits vor ihrer Verkündung und Bekanntmachung im Gesetzblatt auf ihre Verfassungsmäßigkeit, so spricht man von einer präventiven Normenkontrolle; bezieht sie sich hingegen auf ein bereits in Kraft getretenes Gesetz, handelt es sich um eine repressive Normenkontrolle.

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