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3. Die Richterwahlen im Jahr 2015
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Auf Grundlage der genannten Ermächtigung wählte das noch aufgrund der Wahlen des Jahres 2011 zusammengesetzte Parlament am 8. Oktober 2015 fünf neue Richter, davon drei auf Stellen, die in der alten Legislaturperiode ausliefen, und zwei Richter auf Stellen, für die die Amtszeit erst im Dezember endete, d.h. nach der Konstituierung des neuen Parlaments am 12. November 2015.[170] Das neue Parlament widerrief am 25. November 2015 die Wahl der fünf Richter vom 8. Oktober 2015 und wählte stattdessen fünf neue Richter.[171] Der Präsident der Republik vereidigte am 3. Dezember 2015 kurz nach Mitternacht vier der fünf neu gewählten Richter; ein weiterer Richter wurde am 9. Dezember 2015 vereidigt.[172] Noch am Tag der ersten Vereidigung entschied das Verfassungsgericht, dass die drei für die in der alten Periode ausgelaufenen Richtermandate gewählten Richter rechtmäßig vom alten Parlament, die beiden Richter für Dezember jedoch rechtmäßig vom neuen Parlament gewählt wurden.[173] Damit hatte das Verfassungsgericht am 9. Dezember 2015 zwölf (zehn früher und zwei neu bestellte) Richter, die unbestritten rechtmäßig gewählt und vereidigt wurden. In Bezug auf drei weitere Richter, die nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts rechtmäßig gewählt wurden, fehlte die Vereidigung durch den Präsidenten der Republik. Drei Richter waren nach Ansicht des Verfassungsgerichtes unrechtmäßig gewählt, wurden aber vom Präsidenten der Republik vereidigt (sog. „Dezember-Richter“). Pointiert formuliert gab es zu diesem Zeitpunkt daher 18 Richter für 15 Richterstellen. Die drei vereidigten „Dezember-Richter“ wurden zwar in das Gerichtsgebäude eingelassen und sie wurden auch mit Amtsräumlichkeiten ausgestattet; eine Mitarbeit an anhängigen Fällen und in den Beratungen wurde ihnen jedoch zunächst verwehrt.