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bb) Repressive Normenkontrolle
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Der Schwerpunkt bei der Ausgestaltung der Normenkontrolle in den Ländern des europäischen Rechtsraums liegt indes auf der repressiven Normenkontrolle. Während die präventive Normenkontrolle nur als abstrakte denkbar ist, weil die Norm vor ihrer konkreten Anwendung überprüft wird, kann die repressive Normenkontrolle sowohl als abstrakte als auch als konkrete ausgestaltet werden. In der zweiten Variante ist der Auslöser für die Normenkontrolle die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, für dessen Ausgang es auf die Gültigkeit der fraglichen Norm ankommt. Die konkret-repressive Normenkontrolle ist dasjenige Modell, das alle Länder des europäischen Rechtsraums verwirklicht haben, die grundsätzlich die Möglichkeit einer gerichtlichen Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen anerkennen. Prozessuale Ausgestaltung und praktische Bedeutung dieses Kontrollinstruments variieren indessen auch innerhalb des europäischen Rechtsraums erheblich.
repressiv | präventiv | |
---|---|---|
konkret | Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Ungarn | |
abstrakt | Belgien, Deutschland, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz (kantonale Gesetze), Spanien, Ungarn | Frankreich, Portugal, Ungarn |