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aa) Griechenland
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Die griechische Verfassung von 1975 bleibt einer nationalen Tradition der „diffusen, inzidenten und konkreten“ gerichtlichen Normenkontrolle treu.[202] Die Besonderheit des Modells liegt darin, dass es sich um eine Kontrolle der materiellen Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes (seines „Inhalts“) handelt, wobei die Prüfung der formalen Verfassungsmäßigkeit dem Parlament zusteht. Ein Element der konzentrierten Kontrolle bildet jedoch der „Oberste Sondergerichtshof“, der zuständig ist, im an sich seltenen Fall widersprüchlicher Rechtsprechung in Verfassungsfragen seitens der höchsten Gerichte zu entscheiden. Stellt dieser Spruchkörper die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes fest, ist es von diesem Zeitpunkt an „unwirksam“, so dass es nicht nur „unangewendet“ bleibt.[203]