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4. 1918–2009: Das Jahrhundert der Verfassungsgerichte

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Zwischen 1918 und 1999, im Laufe einer von allerlei Unterbrechungen begleiteten Entwicklung, wird Europa buchstäblich von Verfassungsgerichten bevölkert. Dies ist wohl die Hauptneuerung, die das vorige Jahrhundert zur Verfassungskultur Europas beigetragen hat. Mit Sicherheit hat Europa parallel dazu fundamentale Fortschritte bei der Konstitutionalisierung seiner politischen Gemeinschaften auf nationaler Ebene erzielt. Idee und Praxis der demokratischen rechtsstaatlichen Verfassung wurden während dieser Zeit in Europa erst möglich gemacht. Es ist dennoch nicht zu übersehen, dass diese Errungenschaften in der Verfassungsgerichtsbarkeit ihren unersetzlichen Verfechter gefunden haben.

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Aus Gründen, die in engem Zusammenhang mit der Geschichte des Kontinents stehen, nahm dieser Verfechter die Form eines einzigartigen Gerichts an. Das war jedenfalls immer der Fall, wenn die Aufgabe, der Verfassung Normativität zu verleihen, ein bestimmtes Maß an Entschlossenheit und savoir faire verlangte. Aus der Perspektive der europäischen Implikationen der normativen Verfassung werden die Verfassungsgerichte das Abenteuer des Jahrhunderts bleiben.

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