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Meinungsfreiheit ≠ Handlungsfreiheit

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Das Töten und Ausbeuten von Tieren ist hingegen keine Meinung. Es basiert zwar auf der Meinung, dass dies gerechtfertigt sei, aber es ist eine Handlung (die den Tieren aufgezwungen wird) und sie ist damit nicht dasselbe wie eine bloße Meinungsäußerung. Meinungsfreiheit bedeutet weder zivilgesellschaftlich noch vor dem Gesetz, dass man alle Handlungen akzeptieren muss, die aus gutem Grund für Unrecht gehalten werden. Zynisch wirkt bei diesem Einwand vor allem, dass jene Personen, die vegan lebende Menschen anprangern, da diese ihnen ihre Meinung angeblich »aufzwingen« wollen – also die Meinung, dass Gewalt und Ausbeutung aus egoistischen Gründen Unrecht sind –, diejenigen sind, die Tieren Gefangenschaft, Gewalt und den Tod aufzwingen. Dies kann nicht einfach durch den Verweis auf die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Von einem Aufzwingen kann man dann sprechen, wenn einem keine Wahl mehr gelassen wird. Solange der Konsum tierischer Produkte legal ist, können vegan lebende Menschen ohnehin Fleischesser*innen nichts aufzwingen. In anderen Lebensbereichen wird wiederum ein »Aufzwingen« gutgeheißen, und in einem Rechtsstaat wird dies in vielen Bereichen sogar durch Gesetze sichergestellt. Das juristische »Aufzwingen« von Normen per Gesetz wird von fast allen Menschen befürwortet, solange es zu ihrem eigenen Vorteil ist. Wir sind dankbar, dass unsere Gesetzgebung uns vor kriminellen Übergriffen, Betrug etc. schützt und nehmen im Gegenzug hin, dass ein derartiges Verhalten unsererseits geahndet werden kann. Selbst in Bezug auf den (Haus-)Tierschutz nehmen wir gesetzliche Vorschriften an. So ist es laut dem Tierschutzgesetz verboten, Hunde und Katzen zu töten.6 Wenn es jedoch um ethische Diskussionen zum Wohle der »Nutztiere« (oder gar die kleinste Aussicht auf Gesetzesänderungen diesbezüglich) geht, verfallen viele Menschen in Doppelstandards in ihrer Moral.

Vegan ist Unsinn!

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