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10. Die Vertragspflichten des Verteidigers

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Bei dem Anwaltsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB), gerichtet auf Dienste höherer Art (§ 627 BGB).[31] Der Verteidiger schuldet dem Mandanten eine sorgfältige Mandatsbearbeitung.

Einführung in die Praxis der Strafverteidigung

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