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2. Einlagen

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Einlagen im kapitalgesellschaftlichen Sinne sind alle durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Kapitalzuführungen eines Gesellschafters in die Kapitalgesellschaft.[1]

Nach allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen dürfen Einlagen den Gewinn nicht erhöhen, da sie nicht das Ergebnis der wirtschaftlichen Betätigung der Kapitalgesellschaft sind, sondern Voraussetzung für diese Betätigung.

Steuerrecht

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