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3. Gewinnausschüttungen
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Gewinnausschüttungen sind alle Zuwendungen einer Körperschaft, durch die Gesellschafter oder ihnen nahestehende Personen aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehung zur Körperschaft begünstigt werden.[8]
Nach § 8 Abs. 3 S. 1 KStG ist es für eine Körperschaft steuerrechtlich ohne Bedeutung, ob das Einkommen der Körperschaft verteilt wird. D.h. Gewinnausschüttungen beeinflussen nicht die Höhe des zu versteuernden Einkommens einer Kapitalgesellschaft. Dies gilt für offene Gewinnausschüttungen genauso wie für verdeckte (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG).