Читать книгу Steuerrecht - Oliver Chama - Страница 203

3. Vermächtnisähnliche Ansprüche

Оглавление

282

Erbschaftsteuerpflichtig sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auch Erwerbe, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des BGB Anwendung finden. Dies sind insbesondere § 1932 und § 1969 BGB.

Steuerrecht

Подняться наверх