Читать книгу Steuerrecht - Oliver Chama - Страница 206

6. Ausschluss nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG

Оглавление

285

Ein Erwerb, der an sich unter § 3 ErbStG fällt, gilt nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG nicht als unter § 3 ErbStG fallend. Die Vorschrift macht damit in ihrer Rechtsfolge die Fiktion des § 3 ErbStG rückgängig. Sie setzt voraus, dass Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1368 BGB) gelebt haben und diese durch den Tod eines Ehegatten beendet worden ist sowie dass der Zugewinn für den überlebenden Ehegatten nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen wird. Der Zugewinn wird dann nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, wenn die erbrechtliche Lösung nach § 1371 Abs. 1 BGB gewählt wird oder wenn der überlebende Ehegatte nach § 1932 Abs. 2 BGB oder kraft Testaments Alleinerbe wird.

5. Teil ErbschaftsteuerechtA. Objektive Steuerpflicht › II. Schenkungen unter Lebenden

Steuerrecht

Подняться наверх