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II. Schenkungen unter Lebenden
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Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sind Schenkungen unter Lebenden schenkungsteuerpflichtig. Was eine Schenkung unter Lebenden ist, regelt § 7 ErbStG.
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Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sind Schenkungen unter Lebenden schenkungsteuerpflichtig. Was eine Schenkung unter Lebenden ist, regelt § 7 ErbStG.