Читать книгу Umwandlungsgesetz - Oliver Schmidt - Страница 198

I. Allgemeines

Оглавление

1

Die Bestimmungen in § 11 regeln die Auswahl des Verschmelzungsprüfers einschl der an ihn zu stellenden Anforderungen, das Auskunftsrecht des Verschmelzungsprüfers sowie seine Verantwortlichkeit und Haftung.

2

Die beim Verschmelzungsprüfer vorausgesetzten Berufsqualifikationen und an seine Unabhängigkeit zu stellenden Anforderungen ergeben sich durch die in § 11 Abs 1 S 1 vorgenommenen Verweisungen aus dem HGB. Aufgrund der ausschließlichen Bestellungskompetenz des Gerichts ist eine deutlich bessere Einhaltung dieser Vorschriften im Vergleich zur früher geltenden Rechtslage gewährleistet, bei der der Verschmelzungsprüfer auch durch die gesetzlichen Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger bestellt werden konnte.

3

Aufgrund der Verweisung in § 125 S 1 gelten die Bestimmungen des § 11 auch für Abspaltungen und Aufspaltungen (bei einer Ausgliederung findet keine Prüfung statt) und über §§ 176, 177 für die Vermögensübertragung.

Umwandlungsgesetz

Подняться наверх