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4. Eintragung
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Gemäß § 29 HGB muss der Istkaufmann seine Firma im Handelsregister eintragen lassen. Weil er schon nach § 1 HGB zwingend Kaufmann ist, ist diese Eintragung aber lediglich deklaratorischer Natur. Kommt der Istkaufmann der Pflicht zur Eintragung nicht nach, kann er vom Registergericht durch Zwangsgeldfestsetzung dazu angehalten werden, § 14 HGB.
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Sollte K in Fall 3 sich also weiterhin weigern, droht ihm ein Zwangsgeld nach § 14 HGB (näher dazu Rn. 116).