Читать книгу Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne - Regina Mathy - Страница 35
1. Bestehen eines gemeinsamen Rechtsträgers
ОглавлениеBekenntnisverschiedene Kirchen entscheiden sich in diesem Falle, über eine bloße Zusammenarbeit in einer Einrichtung hinaus gemeinsam einen eigenen und umfassenden Rechtsträger zu schaffen. Der Rechtsträger hat seinerseits die Verantwortung für Eigentum, Finanzierung, Personal, Geschäftsführung und Leitung.185