Читать книгу Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne - Regina Mathy - Страница 36

a) Rechtsformwahl

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Religionsgemeinschaften können für ihre Einrichtungen sowohl Rechtsformen des Privatrechts, des öffentlichen Rechts sowie des Kirchenrechts wählen. Für die Wahl der Rechtsform spielen gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche, betriebswirtschaftliche, haftungsrechtliche, finanzielle und ggf. auch steuerrechtliche Faktoren eine Rolle.186 Fundierte Erhebungen zu Rechtsformen ökumenischer Rechtsträger gibt es bisher keine. Insofern liegt es nahe, sich im ersten Schritt an den Trägerrechtsformen katholischer oder evangelischer Einrichtungen zu orientieren187, um im nächsten Schritt Rechtsformen bisher bekannter ökumenischer Rechtsträger anhand von Beispielen darzustellen.

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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