Читать книгу Internationales Strafrecht - Robert Esser - Страница 67

1. Zuweisung der Beschwerde an einen Spruchkörper

Оглавление

300

Der Sektionspräsident, dessen Sektion die Beschwerde zugewiesen ist (Rule 52 Abs. 1), ernennt einen Berichterstatter („Judge Rapporteur“; Rule 49 Abs. 3 lit. b).[15] Dieser entscheidet schließlich, von welchem Spruchkörper die Beschwerde behandelt werden soll, wobei es dem Sektionspräsidenten freisteht, die Beschwerde unabhängig von der Ansicht des Berichterstatters einem Ausschuss oder einer Kammer zuzuweisen (Rule 49 Abs. 3 lit. b: „subject to the President of the Section directing that the case be considered by a Chamber or a Committee“).[16]

301

Ergibt sich bereits aus den Unterlagen, dass die Beschwerde unzulässig ist oder aus dem Register gestrichen werden muss, wird sie dagegen direkt dem Einzelrichter zugewiesen (Rule 49 Abs. 1). Die Beschwerde wird der betroffenen Regierung nicht zugestellt.[17] Hält der Berichterstatter gefestigte Rechtsprechung für anwendbar, wird er sie regelmäßig dem Ausschuss vorlegen. Andernfalls wird er die Prüfung der Beschwerde durch eine aus sieben Richtern bestehende Kammer anordnen, die vom Präsidenten der mit dem Fall befassten Sektion (Rule 52 Abs. 2) gebildet wird und sodann in der Regel gemeinsam (vgl. Rn. 303) über die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde befindet.

302

Der Berichterstatter kann eine weitere Vorklärung der Beschwerde vornehmen, indem er die Parteien auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist Auskünfte zum Sachverhalt zu erteilen oder Unterlagen bzw. anderes Material beizubringen (Rule 49 Abs. 3 lit. a). Die Identität des Berichterstatters wird den Parteien nicht mitgeteilt.

Internationales Strafrecht

Подняться наверх