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c) Gütliche Einigung nach Feststellung der Konventionsverletzung (Follow-up Friendly Settlements)

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Eine gütliche Einigung ist auch dann noch möglich, wenn eine Verletzung durch den Gerichtshof bereits festgestellt wurde, wenn nämlich die Kosten und die Höhe der Entschädigung nicht im selben Urteil festgesetzt werden konnten. In diesem Fall wird die Beschwerde in Form eines Urteils aus dem Register gestrichen (Rule 75 Abs. 4).

Internationales Strafrecht

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