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3.Beeinflussbarkeit und Formbarkeit des jungen Menschen

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20Mit dieser letzten Erwägung ist bereits ein weiterer Gesichtspunkt angedeutet, der nun freilich nicht nur die pubertierenden Jugendlichen, sondern mehr oder minder alle jungen Täter von den älteren unterscheidet: Die größere Formbarkeit junger ­Menschen. Erst zwischen dem 25. und 30. Lebensjahr kommt die charakterliche Entwicklung zu einem gewissen Abschluss. In diesem Sinne spricht die Kriminologie von der besonderen Umweltabhängigkeit der Jugendkriminalität. Für die ­Entstehung der Jugendkriminalität haben zerrüttete Familienverhältnisse, Erziehungsmängel, schlechtes Beispiel der Eltern, Geschwister und Freunde, Verführung, negative Einflüsse, die von Filmen, Fernsehen, gewaltverherrlichenden oder pornographischen Internetangeboten und PC-Rollenspielen und vergleichbarer Literatur ausgehen, eine weit größere Bedeutung als es entsprechende ungünstige Umwelteinwirkungen für die Kriminalität der älteren Jahrgänge haben, weil sich in Abhängigkeit zu den Umweltbeziehungen die Wahrnehmung der Regelgeltung und die verhaltenssteuernde Kraft der Sanktionsrisikoeinschätzung verändert.27 Umgekehrt folgt nun aber aus der stärkeren Prägbarkeit der jugendlichen Straffälligen, dass bei ihnen eine günstige Veränderung der Umwelt und beharrliche Erziehungsarbeit wesentlich eher Erfolg verspricht als bei den Älteren, deren Charakter sich bereits im negativen Sinne verfestigt hat. Diese größeren Erfolgschancen rechtfertigen es, der spezialpräventiven Verbrechensvorbeugung durch Erziehung eine weit stärkere Bedeutung beizumessen, als ihr im Rahmen der Strafzwecke des allgemeinen Strafrechts zukommt.

Jugendstrafrecht

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