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Vorwort zur 16. Auflage

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Das Buch enthält eine systematische Darstellung des deutschen Jugendstrafrechts, die für Studierende, aber auch für alle in der Jugendstrafrechtspflege Tätigen bestimmt ist. Die wichtigsten Begriffe und Rechtssätze des allgemeinen Straf- und Strafprozessrechts werden als bekannt vorausgesetzt. Auf die Hervorhebung der kriminologischen und kriminalpolitischen Zusammenhänge, deren Kenntnis gerade im Jugendstrafrecht für das Verständnis der rechtlichen Regelungen und für deren praktische Handhabung unentbehrlich ist, haben wir besonderen Wert gelegt.

In den ersten fünf Jahrzehnten, die seit dem ersten Erscheinen des vorliegenden Buches vergangen sind, hat die gesetzliche Grundlage des deutschen Jugendstrafrechts, das JGG von 1953, nur relativ unwesentliche Änderungen erfahren. Dazu gehörte die positive Wendung hin zur Subsidiarität formeller Sanktionen durch einen Ausbau der Diversion, den Ausbau der ambulanten Maßnahmen und einen weitgehenden Verzicht auf Sanktionierung durch Strafe gerade auch für den Bereich der mittleren Kriminalität. Seit einigen Jahren aber kehrt sich diese Entwicklung um. Im Jahre 2013 wurden die Möglichkeiten, in bedenkliche persönliche Entwicklung durch Jugendarrest zu intervenieren, erheblich ausgebaut. Seit September 2012 müssen nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende bei Mord bei besonderer Schwere der Schuld mit einer Jugendstrafe bis 15 Jahren rechnen. Gleichzeitig kam es dank europäischer Einflussnahme zu einer erheblichen Stärkung der Verfahrensrechte junger Angeklagter (bis 18 Jahren), insbesondere durch die Ausweitung der notwendigen Verteidigung, sobald Jugendstrafe droht. Der Ausbau der stationären Sanktionen bei gleichzeitiger Stärkung der Verteidigungsrechte zeigt eine neue Wendung im Jugendstrafrecht an, eine Wendung zu wieder mehr Intervention, aber einer Intervention mit prozessualen Sicherungen und mehr professioneller Beteiligung auf der Seite des jungen Beschuldigten. Dahinter steht möglicherweise ein Wandel im Bild vom jungen Menschen. Der Gesetzgeber nimmt junge Tatverdächtige einerseits als aktive Vertreter eigener Interessen wahr, andererseits aber auch als Gefährder, deren Entwicklung überwacht oder im Wege formaler Kontrolle begleitet werden muss. Ein Mehr an Präventionsstrafrecht wird begleitet von einem Mehr an präventiver Intervention auf dem jugendlichen Entwicklungsweg. Offen ist die Frage, ob das zu mehr Sicherheit oder einfach nur zu mehr Verunsicherung junger Menschen führt.

Kurz vor Abschluss der Arbeit an der vierzehnten Auflage ist der Begründer dieses Werks Friedrich Schaffstein im Alter von 96 Jahren verstorben. Seit der 13. Auflage hat Werner Beulke das Buch allein, ab der 15. Auflage gemeinsam mit Sabine Swoboda weitergeführt.

Bei der Bearbeitung zur 16. Auflage bedanken wir uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Anteil an diesem Werk gehabt haben. Dank gilt insbesondere Frau Marina Carlsen und Herrn Christian Rühs, ebenso Frau Maren Borg. Zu danken habe ich aber auch dem restlichen Lehrstuhlteam mit Frau Kerstin Greilich, Herrn Philipp Kiuppis, Frau Maria Karagiannidi, Frau Andromache Krenzek und Frau Jovanka Filipovic.

Passau/Bochum, im Januar 2020

Werner Beulke und Sabine Swoboda

Jugendstrafrecht

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