Читать книгу Jugendstrafrecht - Sabine Swoboda - Страница 8
Einleitung:Allgemeine Grundlagen Erstes Kapitel:Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität § 1Wesen und Aufgabe des Jugendstrafrechts I.Sonderstrafrecht für junge Täter
Оглавление1Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem kritischen Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Es enthält die Summe derjenigen materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Sondervorschriften, welche die rechtlichen Reaktionen auf die Straftaten junger Täter regeln. Diese Reaktionen nehmen Rücksicht auf die Besonderheiten jenes Entwicklungsstadiums und weichen daher stark von den Rechtsfolgen des allgemeinen Strafrechts ab.
Auch das Jugendstrafrecht ist echtes Strafrecht: Seine Rechtsfolgen haben die Begehung einer schuldhaften Tat zur Voraussetzung. Auch verfolgt wenigstens eine der von ihm vorgesehenen Rechtsfolgen das Ziel einer Ahndung von Schuld durch Strafe.
Mit der Möglichkeit, eine Jugendstrafe zu verhängen, unterscheidet sich das geltende deutsche Jugendstrafrecht von denjenigen Rechtsordnungen, die überhaupt auf eine Bestrafung jugendlicher Rechtsbrecher verzichten und auf die kriminelle Gefährdung der Jugendlichen nur mit fürsorgerischen und erzieherischen Maßnahmen reagieren.