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II.Jugendkriminalität im Spiegel der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

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37Einen Überblick, zwar nicht über den wirklichen Umfang, wohl aber über die Entwicklung der Jugendkriminalität und deren Trends, gewähren die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken52, insbesondere die Strafverfolgungs- bzw. Verurteiltenstatistik des Statistischen Bundesamtes und die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts. Die erstgenannte führt die Zahl der wegen eines Verbrechens oder Vergehens Verurteilten auf und schließt dabei für die unter Jugendstrafrecht fallenden Altersgruppen der Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und der Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren auch die jugendrichterlichen Anordnungen von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln ein, die aus Anlass einer Jugendstraftat erfolgten. Trotz ihrer vielfachen Fehlerquellen, die bei der Verurteiltenstatistik besonders groß sind (vgl. unten), sind beide Kriminalstatistiken für die kriminologische Erforschung der Entwicklungen und Erscheinungsformen der Jugendkriminalität, namentlich aber auch der Reaktionsweisen polizeilicher und justizieller Sozialkontrollen, ein unentbehrliches Hilfsmittel. Dagegen lassen sich Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Jugendstrafrechts als ein Mittel zur Bekämpfung der Jugendkriminalität nur in beschränktem Umfang und mit großer Vorsicht ziehen. Denn weit mehr als von der größeren und geringeren Wirksamkeit der jeweiligen rechtlichen Maßnahmen wird das Auf und Ab der Kriminalitätskurve durch außerrechtliche Ursachen bestimmt, so etwa durch volkswirtschaftliche Krisen und Konjunkturen, Veränderungen in der Struktur der Familie, Wandlungen in den sozialethischen Anschauungen, größere oder geringere Motorisierung des Straßenverkehrs usw.

Jugendstrafrecht

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